Das Freihalten der Rettungswege und Feuerwehrzufahrten auf privaten Grundstücken gehört zu den wesentlichen Verkehrssicherungspflichten privater Grundstückseigentümer. Die landesrechtlichen Vorschriften, die ein Abstellen von Kraftfahrzeugen auf Rettungswegen untersagen, gelten nicht nur für öffentlichen Verkehrsraum sondern auch für private Grundstücke.
Häufig werden auf diesen Flächen Fahrzeuge über längere Zeit abstellt und die Rettungskräfte werden im Einsatzfall daran gehindert, den Einsatzort zu erreichen. Dies kann die Rettungsarbeiten erheblich behindern und verzögern und im Ernstfall Menschenleben kosten. Gerade während der Nachtstunden ist eine flächendeckende Überwachung der Liegenschaften für die Eigentümer bislang nahezu unmöglich. Grundstückseigentümer verletzen damit oft unbewusst ihre Verkehrssicherungspflichten für die Liegenschaften